|
Musik Service Peter Ernst
Süderquerweg 34 - 21037 Hamburg - Tel. 040-723 98 00 - Fax 040-723 88 38 www.musikservice-ernst.de -
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
- UstNr. 44 - 056 - 00213 Gerichtsstand: Hamburg Bergedorf - Fotos : Teilweise C.Ode
Haftungsausschuss
Trotz umfangreicher Überprüfungen wird keine Verantwortung für die Inhalte der verlinkten Seiten übernommen. Es ist nicht auszuschließen, das Sie über diese Links auf Webseiten Dritter gelangen können. Wir weisen darauf hin, dass wir auf diesen Webseiten keinen Einfluss haben und nicht für den Inhalt verantwortlich sind. Sollte es bei den veöffentlichten Bildern zu Fehlern kommen, - Verletzungen von Persönlichkeitsrechten -bitten wir um Entschuldigung. Bitte dann eine E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
senden und wir entfernen die gewünschten Inhalte.
Copyright
Alle Rechte, behält sich der Musik Service Peter Ernst vor. Bilder dieser Website dürfen nur mit Schriftlicher Genehmigung des Musik Service Peter Ernst verwendet werden. Für die Richtigkeit der Eintragungen übernimmt der Musik Service Peter Ernst keine Gewähr.
AGB
Der Veranstalter versichert, dass die Durchführung der Veranstaltung keine Behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, insbesondere die GEMA-Anmeldung und Kostenentrichtung sobald dieses erforderlich ist,entrichtet und erteilt wird. Der Kunde hält den Musikservice Peter Ernst von allen Verpflichtungen gegenüber Dritten frei.
Der Veranstalter haftet vollständig gegen Neuwert, für alle Schäden an der Musik/Lichtanlage und den dazugehörigen Geräten die durch Ihn oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.
Infolge von Krankheit / Unfall verpflichtet sich der Musik Service Peter Ernst einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Weitere Schadensansprüche können nicht gestellt werden.
Stornierung: Ausfall durch den Kunden bis 8 Wochen vor Beginn, Kostenfrei bis 4 Wochen 50%, bis 2 Wochen 80 %, bis 1 Woche 100 % der Gage. Im Fall einer Vertragsverletzung kann eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage vereinbart werden. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden.
Die Bewirtung trägt im üblichen Rahmen der Veranstalter. Der Discjockey hat den allgemeinen Weisungen des Veranstalters und nur Diesem, Folge zu leisten. Sonst ist er in der Gestaltung seines Programms frei. Streichungen einzelner Vertragspunkte müssen schriftlich erfolgen.
|